Anspruch & Antragsweg
Bitte beachten Sie, dass Krankenkassen generell von der Sachleistung „Haushaltshilfe“ sprechen.
kurz zusammengefasst:
Voraussetzung:
- Der hauptbetreuende Elternteil kann für einen Zeitraum die Weiterführung des Haushalts und die Kinderbetreuung durch Krankheit und/oder Abwesenheit nicht übernehmen.
- Andere Betreuungsmöglichkeiten bestehen nicht, können nicht in Anspruch genommen werden oder entsprechen nicht dem Kindeswohl.
Antragsweg:
- Verordnung durch den behandelnden Arzt (ärztliches Attest über die medizinische Notwendigkeit einer Haushaltshilfe/Familienpflege)
- Antrag bei der Krankenkasse (im Falle einer Ablehnung evtl. Widerspruch bzw. Klage)
- In der Regel Bewilligung/Kostenzusage
Es gibt noch offene Fragen?
Dann zögern Sie nicht uns anzurufen. Wir beraten Sie gerne bzgl. Antragsweg und Kostenübernahme.